Klimafreundlicher Neubau: Ihr Meisterstück mit staatlicher Förderung


Seit 2023 erhalten Bauwillige, die beim Bau ihres Eigenheims auf Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit setzen, eine attraktive Förderung der KfW in Form eines zinsvergünstigten Darlehens. Gefördert wird nunmehr der Neubau von Eigenheimen im EffizienzHaus 40-Standard, die:

  • das Prinzip des nachhaltigen Bauens erfüllen,
  • sich durch einen hohen Anteil erneuerbarer Energien auszeichnen,
  • einen niedrigen Primärenergiebedarf haben,
  • geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus nachweisen.

Neustart KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" (Kredit 297, 298)


Nach Antragsstopp im Dezember 2023 kann das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) seit dem 20.02.2024 wieder neu in Anspruch genommen werden.

Damit erhalten Bauwillige, die beim Bau ihres Eigenheims auf Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit setzen, wieder eine Förderung der KfW in Form von zinsvergünstigten Darlehen. Gefördert werden Neubauten im EffizienzHaus40-Standard, die:

  • das Prinzip des nachhaltigen Bauens erfüllen,
  • sich durch einen hohen Anteil erneuerbarer Energien auszeichnen,
  • einen niedrigen Primärenergiebedarf haben,
  • geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus nachweisen.


Zwei Förderstufen – je nach Darlehenswunsch


Je nach gewünschter Darlehenshöhe sind zwei Förderstufen mit unterschiedlichen Anforderungen möglich:

1. Klimafreundliche Wohngebäude (KFWG) - mit max. 100.000 Euro* förderfähigem Darlehen je Wohneinheit. Dafür müssen die QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)-PLUS Anforderungen an die Treibhausgasemissionen erfüllt werden. Ein Zertifikat hierfür ist nicht notwendig.

2. Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q) - mit max. 150.000 Euro* förderfähigem Darlehen je Wohneinheit. Hierfür müssen die Anforderungen des QNG-PLUS erfüllt und durch ein Nachhaltigkeitszertifikat (BNK/BNG-Zertifikat) dokumentiert sein.

Alle Infos zu den aktuellen Förderrichtlinien und Konditionen finden Sie auf www.kfw.de und auf www.nachhaltigesbauen.de.

*Stand: 20.02.2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln und der Förderzusage im Einzelfall.

KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“


Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen, hat die KfW das Förderprogramm 300 - „Wohneigentum für Familien“ – aufgelegt, das attraktive Kredit-Konditionen bietet. Mit dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ erhalten Alleinerziehende und Familien mit Kindern – abhängig vom Einkommen – für den Bau oder Erstkauf eines Hauses einen Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau.

Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens für eine Familie mit einem Kind wurde hierbei von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro. Je nach Familiengröße liegt der Kredithöchstbetrag für die Förderung dann bei 170.000 bis 270.000 Euro.

Detaillierte Infos zum KfW-Förderprogramm 300 "Wohneigentum für Familien" finden Sie hier - auf www.kfw.de

Sicher bauen – mit QNG-Zertifizierung von Meisterstück-HAUS


Mit Meisterstück-HAUS können Sie sich die maximale staatliche Förderung sichern. Auf Wunsch prüfen wir die Erstellung Ihres Eigenheims als EffizienzHaus 40 entsprechend den Anforderungen der BEG KFN - ohne oder mit QNG-Zertifizierung, die durch unsere eigenen Meisterstück-HAUS Nachhaltigkeits-Auditoren durchgeführt wird.


Sie möchten mehr erfahren über den "Klimafreundlichen Neubau" und die staatlichen Fördermöglichkeiten? Dann fordern Sie jetzt hier weitere Infos an. Ihr/e zuständige Fachberater/in wird Sie hierzu kurzfristig kontaktieren.

KFN-Wissen kompakt: Kostenlose Bauherren-Webinare!


Übrigens: In regelmäßigen Abständen bieten wir für alle Bauinteressierten auch kostenlose Webinare zum Thema "Klimafreundlicher Neubau" an. Unsere Nachhaltigkeits-Auditoren informieren Sie dort über die neue staatliche Förderung für klimafreundliche Wohngebäude und darüber, welche Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme erfüllt sein müssen.

Alle aktuellen Webinar-Termine finden Sie hier.